Herzschwäche und Beruf: So klappt die Wiedereingliederung

Herzinsuffizienz (Herzschwäche) ist eine Diagnose, die das Leben verändert. Vor allem beim Vorliegen einer koronaren Herzkrankheit (KHK) oder nach einem Herzinfarkt (Myokardinfarkt) konnten Sie womöglich auch Ihrer Arbeit einige Zeit nicht nachgehen. Schnell taucht dann die Frage auf, ob Sie Ihren Beruf je wieder ausüben können und wenn ja, in welcher Form. Wir geben Tipps, wie der Wiedereinstieg in den Beruf gut gelingen kann, um wieder ein möglichst normales und aktives Leben zu führen.

Das Wichtigste vorab: Auch mit einer Herzschwäche ist es möglich, wieder zu arbeiten und körperlich aktiv zu sein. Wurde Ihnen vom Arzt eine Erholungsphase verordnet, zum Beispiel nach einem Herzinfarkt, so ist es sinnvoll, sich in dieser Zeit auf den Wiedereinstieg in den Beruf vorzubereiten. So sollten Sie bereits während der Rehabilitationsmaßnahme in der Klinik entsprechende Anträge für Ihre berufliche Rehabilitation (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, LTA) bei der Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung oder anderen Sozialen Trägern ausfüllen.

Wer beurteilt meine Arbeitsfähigkeit?

Die Arbeitsfähigkeit wird von den behandelnden Ärzten und Gutachtern der Versicherung beurteilt. Beurteilungsfaktoren sind hier vor allem der Schwergrad der Herzschwäche und Ihre persönliche Belastbarkeit. Beides wird von Ihrem Kardiologen überprüft und mit den Anforderungen abgeglichen, die Ihr Beruf täglich an Sie stellen wird. Je nach Ergebnis der Untersuchung wird entschieden, ob und ab wann die Wiedereingliederung in Ihren Beruf stattfinden kann.

Wie funktioniert die Wiedereingliederung?

Damit Sie nicht gleich zu Beginn zu sehr belastet werden, erfolgt die Wiedereingliederung im Rahmen eines Stufenplans, der sich an der der ärztlichen Einschätzung orientiert. So soll sichergestellt werden, dass Sie weiter genesen und die Belastbarkeit im Beruf Schritt für Schritt wieder steigern können. Das kann zum Beispiel so aussehen, dass Sie in der ersten Woche täglich zwei Stunden arbeiten und sich dann die wöchentliche Zahl der Arbeitsstunden jeweils um ein bis zwei weitere Stunden erhöht – solange, bis Sie wieder auf Ihre volle Stundenzahl kommen. Während Sie krankgeschrieben sind, erhalten Sie von der Krankenkasse für bis zu 78 Wochen Krankengeld. Nach dieser Zeit können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Übergangsgeld stellen. Das Übergangsgeld wird solange gezahlt, bis Ihr Arbeitgeber Sie wieder vollständig einsetzen kann

Stufenweise Eingliederung nach dem Hamburger Modell oder BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)

Wenn Sie länger als sechs Wochen nicht mehr im Job waren, können Sie nicht „von jetzt auf gleich“ wieder Vollzeit einsteigen. Gerade wenn Sie an einer Herzkrankheit leiden, sollten Sie besonders darauf achten, sich nicht gleich zu Beginn wieder zu überfordern. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, angepasst an Ihre Belastungsfähigkeit Schritt für Schritt wieder in Ihren Beruf einzusteigen. Ziel ist es, Unsicherheiten und Ängste abzubauen und die Gefahr eines krankheitsbedingten Rückfalls zu reduzieren. Dafür bieten sich zwei Modelle an:

Stufenweise Eingliederung („Hamburger Modell“)

Bei der stufenweisen Eingliederung stellt der Arzt zunächst fest, in welchem Umfang die Tätigkeit aufgenommen werden darf. Die Wiedereingliederung findet bei reduzierter Arbeitszeit bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber statt und wird von Ihnen, Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse gestaltet. Das Ziel ist es, Sie für die Anforderungen an Ihrem alten Arbeitsplatz wieder fit zu machen. Dieses Modell steht nur gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf diese Art des Wiedereinstiegs in den alten Beruf – daher kann Ihr Arbeitgeber Ihren Wunsch nach Wiedereingliederung auch ablehnen.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Im Gegensatz zum Hamburger Modell haben Sie Recht auf ein BEM. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, Ihnen den Einstieg per BEM zu ermöglichen – das gilt übrigens auch für Privatversicherte. Beim BEM arbeiten meist der Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertretungen und das Integrationsamt zusammen. Nach § 84 des SGB IX muss der Arbeitgeber klären, wie sich Ihre Arbeitsunfähigkeit überwinden lässt, damit der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Konkret kann das bedeuten, dass Ihr Arbeitsplatz nach Ihren Bedürfnissen umgestaltet oder eine andere, passendere Tätigkeit innerhalb des Betriebs für Sie gefunden wird. Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein offener Prozess, der in eine stufenweise Eingliederung nach dem Hamburger Modell münden kann. So können Sie sich in einem individuellen Tempo daran gewöhnen, wieder arbeiten zu gehen, und überfordern sich nicht gleich zu Beginn mit den neuen Aufgaben. Ob Sie jedoch die Eingliederung bei Ihrem ursprünglichen Arbeitgeber durchführen oder sich lieber einen neuen Arbeitsplatz suchen, bleibt Ihnen überlassen.
Bei beiden Modellen zahlt Ihnen die Rentenversicherung ein Übergangsgeld, bis Sie vollständig eingegliedert sind. Das kann zwölf, in Ausnahmefällen auch bis zu 24 Monate dauern. Für die Wiedereingliederung ist Ihre Zustimmung notwendig. Sie können diese Maßnahme ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

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Was ist, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben darf?

Manchmal ist es Patienten mit einer Herzkrankheit nach der Reha nicht mehr möglich, an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren, zum Beispiel, weil das Herz bei körperlicher Anstrengung nicht mehr ausreichend pumpen kann. Auch das Alter und die Gesamtsituation können eine Rolle spielen. Möglicherweise rät Ihnen Ihr Arzt dann zu einer neuen, weniger belastenden Tätigkeit oder dazu, den Beruf zu wechseln. Die Agentur für Arbeit kann Sie in dieser Situation unterstützen. Dort kann Ihnen, nach entsprechender Beratung, ein Bildungsgutschein für eine Weiterbildung, die zu Ihnen passt, ausgestellt werden. Während der Maßnahme verlängert die Agentur die Zahlung des Arbeitslosengeldes und sichert Sie damit finanziell ab.

Warum der Weg zurück in den Job sich lohnt.

Fällt man durch eine Herzkrankheit längere Zeit aus, ist der Weg zurück in den Job nicht immer leicht. Aber auch bei einer chronischen Herzerkrankung ist es in den meisten Fällen möglich, wieder am Berufsleben teilzunehmen und körperlich aktiv zu sein. Wieder berufstätig zu sein, ist sogar förderlich für die Gesundheit und steigert die geistige und körperliche Fitness. Auch die sozialen Kontakte und das Selbstbewusstsein werden gefördert, was wichtig für die psychische Gesundheit ist - denn auch damit wird „nebenbei“ das Herz stabilisiert.

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